Malerbetrieb Tiedeken
Inhaber: Lukas Tiedeken
Anschrift: Friesenstraße 25a, 26817 Rauderfehn
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Malerbetrieb Tiedeken (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Vertragsgrundlage sind das Angebot des Auftragnehmers sowie diese AGB. Für Bauleistungen gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und Abschlagsrechnungen zu stellen. Witterungsbedingte oder andere unverschuldete Verzögerungen verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind und notwendige Voraussetzungen (z.B. Strom, Wasser, Gerüste sowie eine nutzbare Toilette für die Mitarbeiter) rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Mehraufwand oder Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung werden gesondert berechnet.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Leistung abzunehmen. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach BGB. Für Schäden durch ungeeignete Untergründe, Vorleistungen Dritter oder bauseitige Gegebenheiten wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.<7p>
Stand: 01/2026